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HPV-Impfung: Schutz vor Gebärmutterhalskrebs inzwischen eindrucksvoll belegt

Immer mehr Daten aus verschiedenen europäischen Ländern belegen: Die Impfung gegen humane Papillomviren verhindert nicht nur Krebsvorstufen, sondern schützt auch zuverlässig vor Gebärmutterhalskrebs. Anlässlich des „Internationalen HPV-Awareness Day” am 4. März wünscht sich Nobelpreisträger Harald zur Hausen, dass noch deutlich mehr Eltern diese einmalige Chance erkennen, ihre Kinder durch eine Impfung gegen HPV vor vermeidbaren Krebserkrankungen zu schützen.

Bereits 2006 wurde der erste Impfstoff gegen Humane Papillomviren (HPV) in Europa zugelassen. Die Vakzine wurde auf den Markt gebracht, um Frauen gegen Gebärmutterhalskrebs zu schützen. Doch bis die Wirksamkeit dieser ersten, gezielt gegen Krebs entwickelten Impfung durch harte Studienergebnisse belegt werden konnte, mussten viele Jahre vergehen. Der Grund dafür ist, dass es bis zu zwei Jahrzehnte oder mehr dauert, bis aus chronisch HPV-infizierten Zellen Krebs entsteht.

Doch seit 2020 berichten Wissenschaftler aus immer mehr europäischen Ländern über drastisch reduzierte Gebärmutterhalskrebs-Fallzahlen unter den geimpften Frauen. Inzwischen liegen Daten beispielsweise aus Schweden, Dänemark und Großbritannien vor. Diese Studien zeigen außerdem deutlich: Damit die Impfung ihr ganzes Schutzpotenzial entfalten kann, sollte sie früh genug verabreicht werden – am besten vor Beginn der ersten Sexualkontakte. Frauen, die vor ihrem 17. Geburtstag geimpft wurden (Beispiel Schweden), erkrankten später bis zu 88 Prozent seltener an Gebärmutterhalskrebs als Ungeimpfte.

„Ich freue mich sehr darüber, dass nun mehr und mehr Daten die Wirksamkeit der HPV-Impfung belegen, nicht nur für Krebsvorstufen, sondern auch für Gebärmutterhalskrebs. Ich wünsche mir, dass diese gute Nachricht noch deutlich mehr Eltern davon überzeugt, ihre Kinder gegen krebserregende HPV impfen zu lassen”, sagt Harald zur Hausen. Der langjährige ehemalige Vorstandsvorsitzende des Deutschen Krebsforschungszentrums erhielt 2008 den Nobelpreis für seine Entdeckung, dass HPV Gebärmutterhalskrebs auslösen kann. „Weltweit gesehen ist Gebärmutterhalskrebs noch immer die vierthäufigste Krebsart der Frauen. Ganz besonders in ärmeren Ländern sind die Fallzahlen teilweise noch immer skandalös hoch. Die Impfung kann nun einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Frauen vor Krebs zu schützen oder Gebärmutterhalskrebs sogar zu eliminieren.”

Diesen Plan verfolgen auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die Europäische Union (Europe’s Beating Cancer Plan), die ihre Mitgliedsstaaten dazu aufrufen, sich für die Eliminierung von Gebärmutterhalskrebs einzusetzen. Die Beispiele aus Schweden, Dänemark und Großbritannien zeigen aber ausdrücklich, dass der Erfolg der HPV-Impfprogramme nicht nur von der Wirksamkeit des Impfstoffs abhängt, sondern auch von dem Anteil der geimpften Bevölkerung. Auch nach inzwischen fast 16 Jahren Aufklärungsarbeit haben noch immer viel zu wenige Jugendliche einen vollständigen Impfschutz – und damit ist Deutschland noch meilenweit von den Eliminationszielen der WHO und der EU entfernt: Weniger als die Hälfte der 15-jährigen Mädchen (47 Prozent) sind hierzulande vollständig gegen HPV geimpft, bei den gleichaltrigen Jungen sind es sogar nur um die fünf Prozent.

Denn was vielen auch heute noch nicht bewusst ist: HPV-Infektionen verursachen nicht nur Gebärmutterhalskrebs, sondern auch verschiedene andere Krebsarten, die auch Männer treffen können, etwa Mund-Rachen-Krebs oder Analkrebs. Insgesamt gehen pro Jahr in Deutschland etwa 1.700 Krebsfälle bei Männern auf das Konto von HPV. Männer sind also nicht nur Überträger der Viren, sondern auch Opfer und profitieren damit selbst von der Impfung. Daher ist die sehr gut verträgliche HPV-Impfung seit 2018 in Deutschland auch für Mädchen und Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren empfohlen. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Neben dem wirksamen Schutz vor Krebs kann die Impfung auch vor den weitverbreitenden Feigwarzen schützen. Die Impfung kann bis zum 18. Geburtstag auf Kosten der Krankenkassen nachgeholt werden.

 


 

Textquelle: Deutsches Krebsforschungszentrum / Artikel vom 02.03.2022 / Autor: von Koh

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