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„Sondervermögen muss mit einem Praxiszukunftsgesetz einhergehen“

Heute berät der Bundestag in erster Lesung das Gesetz „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“. Dazu erklären die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner:

„Investitionen in die Infrastruktur unseres Landes sind richtig und wichtig. Dazu zählt zweifelsohne auch die Aufnahme des Krankenhaussektors in das Sondervermögen. Hier ist es dringend geboten, dass der Bund – und nicht die gesetzliche Krankenversicherung – Gelder bereitstellt. Aber ebenso essenziell für die Infrastruktur ist die ambulante Versorgung mit ihren rund 100.000 ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen. Hier findet die Versorgung von 97 Prozent aller Behandlungsfälle im Gesundheitswesen statt. Mit einer Bruttowertschöpfung von rund 52 Milliarden Euro und nahezu 800.000 Arbeitsplätzen sind sie ein wesentlicher Faktor in der Stabilität des Wirtschaftsstandorts Deutschland.

Deshalb sollte das Sondervermögen auch mit einem Praxiszukunftsgesetz einhergehen, um einen noch weitergehenden Digitalisierungsschub im ambulanten Bereich zu erreichen. Investitionen in moderne Praxisverwaltungssysteme, in eine moderne, sichere Praxis-IT, die zusätzliche Datensicherheitsanforderungen und Cybersicherheit berücksichtigen, können vor dem Hintergrund immer größer werdender Herausforderungen auf Dauer nicht allein aus Eigenmitteln und mit Eigenengagement der Praxisinhaber geleistet werden.

Ebenso von Beginn an eingeplant werden muss die flächendeckende Bereitstellung und der Ausbau der Versorgungsplattform 116117, wie es der Koalitionsvertrag vorsieht. Dafür sind erhebliche Investitionen in die technische Infrastruktur notwendig, um die Kapazitäten des bisherigen Angebots auszuweiten. Denn Ziel muss es sein, dass die 116117 ähnlich erreichbar sein wird wie Feuerwehr und Polizei. Vor diesem Hintergrund fordern wir, den Ausbau der Plattform 116117 im Sinne der gesellschaftlich relevanten Daseinsfürsorge als förderfähiges ambulantes Versorgungsprojekt aufzunehmen.“


Pressemitteilung Kassenärztliche Bundesvereinigung vom 11.07.25

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