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Die häufigste Form der Existenzgründung ist immer noch die Übernahme einer Einzelpraxis

Die Übernahme einer Einzelpraxis ist bei Ärztinnen und Ärzten immer noch die häufigste Form der Existenzgründung – obwohl die Kosten dafür weiter gestiegen sind. Das zeigt eine gemeinsame Analyse von der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (Apobank) und dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi).

Der Auswertung zufolge entschieden sich 49 Prozent der Ärztinnen und Ärzte, die sich niederlassen wollten, in den Jahren 2021/2022 dafür, von einem Kollegen oder einer Kollegin eine Praxis zu übernehmen. Weiter zeigt sich, dass die Gesamtkosten für diese Form der Existenzgründung weiter gestiegen sind: Sie beliefen sich laut Apobank und Zi 2021/2022 zum Beispiel bei hausärztlichen Praxen auf 179.100 Euro (2019/2020: 169.300 Euro).

Deutlich günstiger ist die Niederlassung in einer Kooperation: Die meisten Existenzgründerinnen und -gründer entscheiden sich der Auswertung zufolge dafür, in eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) einzutreten, das heißt sie, übernehmen den Anteil einer ausscheidenden Mit-Inhaberin beziehungsweise eines ausscheidenden Mit-Inhabers.

Teilzulassung verhältnismäßig teuer

Weiter zeigt die Analyse, dass eine Teilzulassung verhältnismäßig teurer ist als eine volle Zulassung. Ein Fünftel aller Ärztinnen und Ärzte, die sich in den Jahren 2021/2022 niedergelassen haben, haben sich demnach für eine Teilzeit-Variante entschieden. Das könne beispielsweise durch die Übernahme oder Einbringung einer halben Zulassung in eine bereits bestehenden BAG erfolgen, erklären Apobank und Zi. Möglich sei auch die Übernahme einer Einzelpraxis, die dann in eine BAG überführt werde.

Meistens sei eine Existenzgründung mit einer halben Zulassung mit geringeren Investitionen verbunden, heißt es weiter. Doch ein Vergleich der Übernahmepreise zeige, dass sich die Kosten nicht einfach proportional verringern würden: So hätten beispielsweise diejenigen, die mit einer halben Zulassung in eine hausärztliche BAG eingetreten beziehungsweise dieser beigetreten seien, in den Jahren 2021/2022 im Schnitt 107.000 Euro – also rund 80 Prozent der Durchschnittspreise einer vollen Zulassung (130.700 Euro).

„Dieser relativ hohe Preis bei einer Teilzulassung entsteht dadurch, dass es vor allem Praxen mit großem Patientenstamm und hohen Umsätzen sind, bei denen es sich lohnt, die Versorgung aufzuteilen“, erklärt Daniel Zehnich, Bereichsleiter Gesundheitsmärkte und Beteiligungen bei der Apobank. „Diese Praxen sind entsprechend teurer, bieten aber mehr Potenzial um ein entsprechend gutes Einkommen auch mit einer halben Zulassung zu erwirtschaften.“

Neugründungen vor allem auf dem Land

Die Analyse zeigt auch, dass Neugründungen von Arztpraxen grundsätzlich selten sind – doch wenn sie stattfinden, dann vor allem auf dem Land (19 Prozent). In der Großstadt (mit über 100.000 Einwohnern) sind es den Angaben zufolge nur 8 Prozent. Für alle ärztlichen Existenzgründungen insgesamt gelte jedoch, dass die Häufigkeit mit zunehmender Gemeindegröße steige, ebenso der Übernahmepreis.

Fachgebiet macht den Unterschied

Ein Blick auf die fachärztlichen Existenzgründungen zeigt, dass auch dort 2021/2022 die Kosten grundsätzlich gestiegen sind. Hier macht laut Apobank und Zi vor allem das Fachgebiet den Unterschied: Die höchsten Investitionen entfallen bei den analysierten Fachrichtungen meistens auf die orthopädischen Praxen. Dort erforderte die Übernahme als Einzelpraxis durchschnittlich 507.600 Euro (2019/2020 waren es knapp über 400.000 Euro). Während die Niederlassung in einer übernommenen gynäkologischen Praxis mit etwa der Hälfte an Gesamtinvestitionen im Schnitt auskommt (251.600 Euro). Für die Psychotherapeuten und Psychiater ist die Existenzgründung mit durchschnittlich 59.200 Euro nochmals deutlich günstiger.

„Die gestiegenen Praxisinvestitionen zeugen einmal davon, dass die Nachfrage nach Arztpraxen nach wie vor da ist. Sie zeigen aber auch, dass die Modernisierung und Ausstattung immer kostenintensiver wird, und die Inflation auch hier ihre Spuren hinterlässt“, sagt Apobank-Bereichsleiter Zehnich.

Zur Methodik: Die Ergebnisse basieren den Angaben zufolge auf einer Stichprobe von 3.315 durch die Apobank in den Jahren 2021 und 2022 begleiteten ärztlichen Existenzgründungen, darunter 925 hausärztliche und 2.390 fachärztliche. Apobank und Zi haben die Daten laut eigener Aussage anonymisiert und gemeinsam ausgewertet.

 


News-Meldung des Berufsverband der deutschen URologie e. V. vom 24.01.2024

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