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vdek-Website „Gesund digital“ und umfangreicher FAQ-Katalog informieren über die elektronische Patientenakte

Pünktlich zum bundesweiten Start der elektronischen Patientenakte (ePA) am 29. April 2025 hat der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) seine Informationsangebote aktualisiert. Zum einen informiert der vdek auf seinem Webportal „Gesund digital“ auf einfache Art und Weise über die ePA. Dieses Angebot wendet sich an Menschen mit wenig digitalen Vorkenntnissen. Interessierte finden dort unter anderem Videos zur ePA zu den Aspekten „Worum geht es?“, „Was bringt es mir?“ und „Wie funktioniert es?“. Die Informationen werden zusätzlich in Textform angeboten und können in einem Quiz spielerisch ausprobiert werden. Zum anderen gibt ein umfangreicher FAQ-Katalog auf vdek.com Antworten auf die unterschiedlichsten Fragen rund um die ePA. Erläutert werden etwa Fragen zur Nutzung der ePA („Was kann gespeichert werden?“), zur Sicherheit der Daten („Sind alle Daten verschlüsselt?“) und zum Handling („Wie schalte ich die ePA-App frei?“).

Digitalisierungsschub in der Versorgung

„Die ‚ePA für alle‛ bringt einen deutlichen Digitalisierungsschub für das Gesundheitswesen und wird die Versorgung spürbar verbessern“, erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. „Es ist wichtig, bei diesem Fortschritt alle Versicherten mitzunehmen – egal, wie viel Vorwissen sie mitbringen. Deshalb bieten wir Informationen für verschiedene Zielgruppen an. Die Plattform ‚Gesund digital’ richtet sich eher an Menschen, die noch nicht viel über digitale Angebote wissen. Der FAQ-Katalog liefert Antworten für alle, die sich intensiver mit der ePA beschäftigen möchten.“

Start der „ePA für alle“

Die bundesweite Einführung der ePA folgt auf die erfolgreich abgeschlossene Pilotphase in ausgewählten Modellregionen. Ab dem 29. April 2025 kann die ePA von Praxen, Krankenhäusern und Apotheken deutschlandweit genutzt werden. Das Bereitstellen von medizinischen Daten wie Arztbriefen, Laborbefunden oder Arzneimittelverschreibungen in der ePA trägt zu mehr Transparenz in der medizinischen Versorgung bei. Beispielsweise können so Wechselwirkungen zwischen verordneten Medikamenten oder Doppeluntersuchungen vermieden werden. Die ePA-Daten werden besonders gesichert und verschlüsselt in der sogenannten Telematikinfrastruktur (TI) vorgehalten, der Plattform für Gesundheitsanwendungen in Deutschland. Versicherte greifen in der Regel über ein kostenloses Smartphone-Programm (ePA-App) ihrer Krankenkasse auf die Akte zu. Sie entscheiden selbst, welche Daten hinterlegt werden. Ab dem 1. Oktober 2025 sind die Leistungserbringer verpflichtet, die ePA zu befüllen, wenn der Versicherte keinen Widerspruch eingelegt hat.

Über „Gesund digital“

Der vdek und seine Mitgliedskassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK) stellen mit dem Webportal „Gesund digital“ ein Angebot zur Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz bereit. Auf einfache Art und Weise werden Gesundheitsangebote wie die ePA, das E-Rezept, Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) und die Videosprechstunde erklärt. Auch die Frage, wie sich verlässliche Gesundheitsinformationen im Internet von unseriösen Seiten unterscheiden, wird geklärt. „Gesund digital“ richtet sich insbesondere an Menschen mit wenig Vorerfahrung in Sachen Digitalisierung. Neben kurzen Videoclips finden sich dort auch leicht verständliche Texte und interaktive Quizelemente.

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Pressemitteilung der vdek Die Ersatzkassen Berlin, 28.04.2025

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